Das strafrechtliche Mandat
Das wichtigste Kriterium bei dem strafrechtlichen Mandat, ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt.
Dabei ist ein persönliches Gespräch zwischen Mandant und Anwalt zwingend geboten. Rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen schnellen Termin.
Bei Mandatierung ist der erste Schritt die Beantragung von Akteneinsicht. Erst danach ist es möglich, eine Strategie festzulegen und zu erarbeiten.
Wichtig: Bringen Sie beim ersten Besuch alle Unterlagen mit, die Sie bereits erhalten haben.